In Deutschland sind die Hürden, um in den Besitz eines Waffenscheines zu gelangen, durchaus als hoch zu bezeichnen. Doch alles ist relativ und bevor nun ins Detail gegangen wird, lohnt sich vielleicht ein kleiner Blick über die Grenzen in andere Länder.
Zunächst einmal zwei Länder, die den legalen Besitz einer in Deutschland waffenscheinpflichtigen Waffe sehr einfach gestalten. Das sind zum einen die USA und zum anderen der Jemen. In verschiedenen Staaten der USA braucht es gerade einmal etwa eine Stunde, um selbst großkalibrige Waffen kaufen zu dürfen.
Es gibt zwar einen sogenannten Backroundcheck (ein Abgleich der Person mit einer Liste des FBI), doch fallen bei diesem Check pro Jahr gerade einmal 0,56 % der geprüften Personen durch. Noch einfacher ist es im Jemen. Waffenhändler suchen, Waffe kaufen, fertig.
Waffenbesitz in Japan
Da haben Personen, die in Japan leben, ein bisschen mehr Mühe. Das Land der aufgehenden Sonne besitzt die weltweit wohl strengsten Auflagen zum Erwerb einer Waffe. Insgesamt müssen dazu 13 verschiedene Schritte gegangen werden. Schon um das erforderliche Schießtraining absolvieren zu dürfen, ist ein Antrag notwendig.
Psychische Stabilität, Drogenfreiheit, finanzielle und familiäre Verhältnisse, eventuelle Verbindungen zum organisierten Verbrechen, alles wird genau durchleuchtet und auch eine Befragung durch die Polizei gehört dazu. Wenn alles tatsächlich geschafft wird, darf eine einzige Waffe gekauft werden, jedoch muss diese vom registrierten Waffenhändler stammen und exakt beschrieben sein.
Bezüglich der zu erwartenden Strafen bei illegalem Waffenbesitz ist aber nicht Japan der Spitzenreiter, sondern Malaysia. Dort wird der illegale Waffenbesitz mit dem Tod durch Erhängen bestraft. Zwar wurden seit 2017 keine Todesstrafen mehr vollstreckt, doch ein Gefängnis in Malaysia ist kein Holiday Inn.
Wie ist die aktuelle Situation in Deutschland bezüglich Waffenschein?
Es ist, kurz gesagt, kompliziert. Zuerst sollte definiert werden, welcher Art die Waffe ist, für die eventuell ein Waffenschein benötigt wird. Anhand dieser Definition werden die Waffen den jeweiligen Waffenscheinen zugeteilt.
Folgende Waffen fallen unter den großen Waffenschein:
Schusswaffen
Nun, Schusswaffe ist nicht gleich Schusswaffe. Per Definition ist eine Schusswaffe eine technische Vorrichtung, die es ermöglicht, eine Patrone, die sich aus einer Zündvorrichtung, einer Treibladung und einem Projektil zusammensetzt, abzufeuern. Dabei muss die Patrone nicht eine miteinander verbundene Einheit bilden, sonst wären ja etwa altertümliche Vorderlader keine Schusswaffen.
Die zeitliche Grenze hierzu ist übrigens der 1. Januar 1871. Alle Schusswaffen, die vor diesem Datum gebaut wurden, sind waffenscheinfrei. Eigentlich heißt es: deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist. Doch das kommt auf dasselbe hinaus.
Druckluftwaffen
Wenn diese in der Lage sind, den mit ihnen abgefeuerten Projektilen eine Geschossenergie von über 7,5 Joule zu verleihen.
Federdruckwaffen
Wenn diese in der Lage sind, den mit ihnen abgefeuerten Projektilen eine Geschossenergie von über 7,5 Joule zu verleihen. In der Regel ist hier die Rede von Airsoftwaffen.
CO-2-Waffen
Wenn diese in der Lage sind, den mit ihnen abgefeuerten Projektilen eine Geschossenergie von über 7,5 Joule zu verleihen.
Welche Waffen fallen unter den kleinen Waffenschein?
1. Schreckschusswaffen mit PTB-Prüfzeichen F
2. Reizstoffwaffen mit PTB-Prüfzeichen F
3. Signalwaffen mit PTB-Prüfzeichen F
4. Pfefferspray, wenn es keine Kennzeichnung als Tierabwehrspray besitzt
Für welche Waffen braucht es keinen Waffenschein?
Für die meisten Selbstverteidigungswaffen benötigt man keinen Waffenschein. Dennoch unterliegen die meisten einer Alterbeschränkung.
1. Pfefferspray mit der Kennzeichnung als Tierabwehrspray (Ab 18 Jahren)
2. CS-Gas oder Reizgas mit BKA-Kennzeichnung (Ab 18 Jahren)
3. Elektroimpulsgerät (Elektroschocker) mit PTB-Prüfzeichen (Ab 18 Jahren)
4. Armbrüste und Bogen (Ab 18 Jahren)
5. Messer mit einer Klingenlänge von unter 12 cm.*
6. Druckluft-, Druckgas- und Federdruckwaffen mit Prüfzeichen F, wenn die von ihnen erzeugte Geschossenergie höher als 0,6 und geringer als 7,5 Joule ist. ** (Ab 18 Jahren)
7. Druckluft-, Druckgas- und Federdruckwaffen mit einer Geschossenergie unter 0,5 Joule und Prüfzeichen F (Softair)*** (Ab 14 Jahren)
*Bei Messern kommt es aufgrund ihrer Verwendungsmöglichkeiten immer wieder zu Unklarheiten. Es gibt bestimmte Messer oder messerähnliche Produkte, deren Klingenlänge unter 12 cm liegt, die aber trotzdem verboten sind oder deren Tragen in der Öffentlichkeit nicht erlaubt ist. Wie diese definiert sind, ist in der Anlage 1 zu § 1 Absatz 4 WaffG Unterabschnitt 2 Nr. 2 beschrieben.
**Zwar sind Druckluft-, Druckgas- und Federdruckwaffen mit einer Geschossenergie von über 0,6 und unter 7,5 Joule waffenscheinfrei, sie dürfen jedoch nicht in der Öffentlichkeit getragen werden oder nur in nicht schussbereiten Zustand zum Zweck des Transportes, etwa zum Schießstand. Ihre Nutzung ist nur auf Privatgelände mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt und die Projektile dürfen nicht über die Grenzen des Grundstücksbereichs hinaus gelangen. Der oder die Eigentümerin der Waffe muss beim Erwerb mindestens 18 Jahre alt sein. Unter Aufsicht darf mit diesen Waffen auf dafür vorgesehenem Gelände ab 12 Jahren geschossen werden.
***Softair-Waffen mit unter 0,5 Joule Geschossenergie zählen laut Gesetz als Spielzeug. Sie dürfen zwar in der Öffentlichkeit getragen, jedoch nur auf privatem Gelände mit Erlaubnis des Grundstücksbesitzers abgefeuert werden. Erweckt die Softairwaffe den Eindruck einer echten Waffe (Anscheinwaffe), ist ihr tragen in der Öffentlichkeit nicht gestattet.
Grundsätzlich gilt für alle Waffen, gleich ob mit oder ohne Waffenscheinpflicht, das ihr Tragen an öffentlichen Veranstaltungen in Deutschland nicht erlaubt ist oder der gesonderten Genehmigung bedürfen.
Nachdem nun weitgehend geklärt ist, für welche Waffe ein Waffenschein benötigt wird, kann es daran gehen, die Details zur Beantragung eines kleinen oder großen Waffenscheines aufzuzeigen.
Den kleinen Waffenschein beantragen
Die deutsche Gesetzgebung ist immer ein bisschen Tricky, mit ein Grund für die große Zahl an Anwälten in diesem Land. So auch in Bezug auf den kleinen Waffenschein.
Theoretisch kann jede volljährige Person in ein entsprechendes Geschäft gehen und dort eine Waffe erwerben, die unter die Pflicht des kleinen Waffenscheines fällt. Der Waffenschein muss dabei nicht vorgezeigt werden.
Verlässt diese Person jedoch das Geschäft mit der Waffe in der Tasche, muss sie einen kleinen Waffenschein bei sich haben. Der kleine Waffenschein dient nur als Berechtigungsnachweis, dass die Waffe in der Öffentlichkeit „verdeckt“ mit sich geführt werden darf.
Alternativ kann man eine Waffe auch bestellen, es darf jedoch nur die Person mit einem kleinen Waffenschein die Waffe in Empfang nehmen.
Natürlich darf sich damit in Notsituationen auch gewehrt werden. Also ist es sinnvoll, den kleinen Waffenschein vor dem Kauf einer Waffe zu beantragen.
Was sind die Voraussetzungen zum Führen eines kleinen Waffenscheines?
Im Gegensatz zum großen Waffenschein bedarf es bei der Beantragung eines kleinen Waffenscheines weder einer Begründung, warum der kleine Waffenschein beantragt wird, noch ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung oder ein Sachkundelehrgang mit Prüfung notwendig.
Dafür prüft die Behörde folgende Punkte:
- Die Volljährigkeit
- Die geistige und körperliche Eignung
- Ob eine Alkohol- oder Drogenabhängigkeit besteht
- Ob ein einwandfreies Führungszeugnis vorliegt
- Ob eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz keine Auffälligkeiten ergibt
- Dass die Waffen fachgerecht aufbewahrt werden
Es kann außerdem vorkommen, dass die Polizei bei einem zuhause vorbeischaut um zu überprüufen, ob der Waffenschrank auch korrekt aufgebaut und verschlossen ist.
Wo kann der kleine Waffenschein beantragt werden?
Die Beantragung ist trotz bundesweit einheitlicher Gesetzgebung Sache der einzelnen Bundesländer. Das kann mal das Ordnungsamt sein, mal die örtliche Polizei, das Amt für Ordnung oder auch die Stadtverwaltung.
Da es selbst in den jeweiligen Ländern keine klare Regelung gibt, hilft am ehesten, einfach mal am Wohnort die Webseite der Stadt oder der Gemeinde im Internet aufzurufen und ein bisschen zu suchen, welche Abteilung sich damit befasst. Den kleinen Waffenschein dann auch gleich online zu beantragen, geht meist nicht.
Selbst in Zeiten der Pandemie braucht es das persönliche Erscheinen vor Ort mit allen notwendigen Unterlagen. Immerhin lässt sich der Antrag downloaden und im Vorhinein ausfüllen.
Was kostet so ein kleiner Waffenschein?
Die Gebührenordnung ist natürlich auch Ländersache und recht breit aufgestellt. Die zu entrichtenden Beträge schwanken aktuell zwischen 30 Euro und 150 Euro. Ein Waffenschein, ob nun groß oder klein, ist drei Jahre gültig. Nach Ablauf dieser Zeit erfolgt eine erneute Zuverlässigkeitsprüfung.
Was es im Weiteren zu beachten gilt: Die Behörden können den kleinen Waffenschein jederzeit wieder entziehen, wenn die Zuverlässigkeit des / der Inhaber/in nicht mehr gegeben ist.
Nach der Beantragung eines Waffenschein hört es aber nicht auf. Es empfiehlt sich außerdem zu überprüfen ob die gekauft Waffe in der eigenen Hausratversicherung mitversichert ist, da Schusswaffen schonmal ganz schön in den Geldbeutel gehen können.
Den großen Waffenschein beantragen
Auch der große Schein ist wie sein kleiner Bruder eine Genehmigung zum Führen einer entsprechenden Waffe in der Öffentlichkeit. Um eine solche Waffe zu besitzen, braucht es eine Waffenbesitzkarte.
Der Unterschied zeigt sich beispielsweise bei der Polizei. Die Dienstwaffe eines oder einer Polizistin ist zwar während des Dienstes in deren Besitz, der Eigentümer ist jedoch die Polizeibehörde.
Im Grunde entspricht die Beantragung eines großen Waffenscheines in den Voraussetzungen dem des kleinen Waffenscheines, mit drei großen Unterschieden. Einmal muss der oder die Antragstellerin einen Sachkundenachweis führen und meist auch eine Prüfung ablegen.
Dann muss eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Million Euro abgeschlossen werden. Viel gewichtiger ist jedoch, dass eine Begründung abgegeben werden muss, warum eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit geführt werden will. Diese Begründung fällt zunehmend schwerer.
Selbst im privaten Personen- und Objektschutz tätige Personen haben nur geringe Aussichten, einen großen Waffenschein erteilt zu bekommen. Den Nachweis zu führen, in der Öffentlichkeit so stark gefährdet zu sein, dass das Tragen einer Schusswaffe zum Schutz von Leib und Leben notwendig ist, grenzt fast an das Unmögliche.
Tatsächlich verzeichnet die Registrierungsbehörde aktuell etwa 18.500 große Waffenscheine in Deutschland. Das ist ein Anteil an der erwachsenen Bevölkerung Deutschlands von rund 0,3 %.
Was aber ist mit Jägern?
Es gibt eine recht große Zahl an Jägern, die in deutschen Wäldern auf die Pirsch gehen und dabei mit Jagdgewehren auf das Wild anlegen. Zum Ende des Jahres 2020 waren knapp 400.000 Jäger in Deutschland registriert. Nun wurden dieser Gruppe aber nicht etwa 400.000 große Waffenscheine genehmigt.
Jäger erhalten einen Jagdschein und der ist kein Waffenschein. Ein Jagdschein ist nur in Verbindung mit einer Waffenbesitzkarte gültig. Die Nutzung der Waffen ist auf die Jagd und das Übungsschießen beschränkt. Der Transport der Waffen darf nur in geschlossenen Behältnissen unter Trennung von Munition und Waffe erfolgen.
Voraussetzung ist auch hier eine Zuverlässigkeitsüberprüfung, eine Haftpflichtversicherung und eine staatlich abgenommene Jägerprüfung nach einem mindestens 120 Stunden umfassenden Lehrgang.