Ich brauche einen Waffenschrank! Was gilt es zu beachten?

Die Waffen für die Jagd oder den Sport dekorativ in einem Glasschrank im Wohnzimmer oder dem Flur des Hauses zu repräsentieren, das geht heute nicht mehr, es sei denn, der Glasschrank entspricht den Vorschriften zur Aufbewahrung von WBK-pflichtigen Schusswaffen.

Dabei schreibt der Gesetzgeber in Deutschland sehr genau vor, welche Art von Waffen wie aufzubewahren sind. Festgelegt ist dies im § 36 des Waffengesetzes und im Detail beschrieben in der Verwaltungsvorschrift zum selben Paragrafen.

Schön wäre es, wenn einfach ein abschließbarer Schrank ausreichen würde, doch so einfach macht es das Gesetz nicht, obwohl für erlaubnisfreie Waffen wie etwa Druckluftwaffen diese Art der Sicherung ausreichend ist. Auch für Munition genügt ein fest verschlossenes Behältnis, gleich, ob es sich um erlaubnispflichtige oder freie Munition handelt.

Ein Waffenschrank, zwei Normen

Sobald jedoch der Begriff erlaubnispflichtige Schusswaffe angeführt wird, beginnt der Krieg der Normen, die es gerade bei Waffenschränken etwas unübersichtlich machen, da hier die Normen zweier Institutionen angewendet werden können. Entweder die Vorgaben des VDMA oder die des Deutschen Instituts für Normung, kurz DIN.

Der Verband des deutschen Maschinen- und Anlagenbaus (VDMA) vertritt eigentlich die etwa 3000 Mitglieder der Investitionsgüterindustrie, die sich vorwiegend aus mittelständischen Firmen des Maschinen- und Anlagenbaus zusammensetzen. Daneben gibt der Verband aber auch Richtlinien in Bezug auf die Fertigung, die Materialart und die Verwendung heraus, zusammengefasst im sogenannten VDMA-Einheitsblatt.

Über das Deutsche Institut für Normung muss wohl nicht viel geschrieben werden. Das in Berlin ansässige und bereits 1917 gegründete Institut bestimmt mit den bei ihm festgelegten Normen unseren Alltag auf vielfältige Weise.

Bezogen auf Waffenschränke sind in der Realität die Unterschiede, ob es nun ein Waffenschrank nach VDMA 24992 mit der Stufe A ist oder wahlweise ein Schrank der DIN / EN 1143-1 mit Widerstandsgrad 0 nur in der Anzahl der Waffen zu sehen, die jeweils darin aufbewahrt werden dürfen. Hier hilft vielleicht eine kleine Liste mit den Normen und den dazugehörigen Aufbewahrungsmöglichkeiten:

  • VDMA 24992, Sicherheitsstufe A, bis zu 10 Langwaffen
  • VDMA 24992, Sicherheitsstufe B, unbegrenzte Anzahl an Langwaffen
  • DIN / EN 1143-1, Widerstandsgrad 0, unbegrenzte Anzahl an Langwaffen
  • VDMA 24992, Sicherheitsstufe B, leichter als 200 kg, bis zu 5 Kurzwaffen
  • DIN / EN 1143-1, Widerstandsgrad 0, leichter als 200 kg, bis zu 5 Kurzwaffen
  • VDMA 24992, Sicherheitsstufe B, schwerer als 200 kg oder entsprechend verankert, 5 bis 10 Kurzwaffen
  • DIN / EN 1143-1, Widerstandsgrad 0, schwerer als 200 kg oder entsprechend verankert, 5 bis 10 Kurzwaffen

Kombinationen:

  • VDMA 24992, Sicherheitsstufe A, bis zu 10 Langwaffen, innen liegend ein Behälter der VDMA 24992, Sicherheitsstufe B für 5 Kurzwaffen und Munition

Übersteigt die Anzahl der Waffen, im Besonderen der Kurzwaffen, die Anzahl von 10, so müssen dementsprechend zwei oder mehr Schränke der Norm zur Aufbewahrung zur Verfügung stehen. Bei über 30 Kurzwaffen kann die zuständige Behörde prüfen, ob nicht ein höherer Sicherheitsstandard erforderlich ist.

VDMA Einheitsblatt in einem Waffenschrank
VDMA Einheitsblatt in einem Waffenschrank

Was jedoch genau dieser höhere Sicherheitsstandard beinhaltet oder an Maßnahmen erforderlich macht, ist im Gesetz nicht festgeschrieben und bleibt im Ermessen der zuständigen Behörde. Denkbar wären weitere Sicherheitsmaßnahmen am Gebäude oder den Räumlichkeiten, so etwa der Einbau einer sogenannten Waffenraumtüre nach DIN / EN 1143-1, Widerstandsgrad 1.

Woher bekomme ich einen Waffenschrank?

Jetzt da wir wissen, welcher Waffenschrank in Frage kommt, bleibt noch die Frage wie man an den richtigen Waffenschrank kommt. Die Auswahl an Waffenschränken ist beträchtlich, denn neben Herstellern und Händlern, die auf Kunden aus dem Jagd- oder Sportschützenbereich speziell ausgerichtet sind, führen die meisten Tresor- oder Safeproduzenten gleichermaßen Waffenschränke in ihrem Programm.

In den Ergebnissen der deutschsprachigen Suche zeigen sich sehr viele Tresorhersteller. Eine naheliegende Sache. Aber auch der mit Abstand dominierende Online-Händler Amazon führt Waffenschränke in seinem Programm, immerhin 93 an der Zahl und dies in den vorgeschriebenen Sicherheitsstufen.

Weitere Infos zum Kauf eines Waffenschrank, haben wir euch in diesem Beitrag niedergeschrieben.

Wie verankere ich einen Waffenschrank?

Vor dem Wie, kommt zuerst das Wo. Einen Waffenschrank an einer Mauer aus Hohlblocksteinen zu verankern, ist schlicht sinnlos. Selbst die größten und besten Schwerlastdübel lassen sich schon mit einem guten Brecheisen aus einer Ziegelwand herausbrechen.

Normierte Waffenschränke besitzen üblicherweise im Boden, den Seitenwänden und der Rückwand Vorbohrungen zur Durchführung und Verschraubung von Schwerlastdübeln oder Bolzenankern.

Wer es unbedingt in Angriff nehmen möchte, kann mit ausreichendem handwerklichen Geschick und dem richtigen Werkzeug den Waffenschrank selbst verankern. Dabei muss der schwere Waffenschrank jedoch mindestens zweimal hin und her bewegt werden. Die Hilfe von Kollegen, Bekannten oder Verwandten sollte ruhig angenommen werden, wenn diese angeboten wird.

Weitere Infos, wie man einen Waffenschrank richtig verankert, haben wir hier für euch zusammengeschrieben.

Wie Munition aufbewahren?

Hier entstehen oft Unklarheiten bezüglich der Aufbewahrung. Munition muss fachlich getrennt von den dazu passenden Schusswaffen zumindest in einem Behältnis aus Stahlblech mit einem Schwenkriegelschloss aufbewahrt werden. Fachlich getrennt bedeutet aber nicht außerhalb des Waffenschrankes. Der Munitionsbehälter kann in einem Schrank der Sicherheitsstufe A oder B bleiben, wenn denn Platz dafür ist.

Munition in Waffenschrank
Munition in Waffenschrank

Für den Munitionsbehälter ist im Übrigen keine Normung vorgeschrieben. Es kann auch ein festverschließbarer Innenbehälter des Waffenschranks sein, und wenn im großen Waffenschrank für die Langwaffen ein kleinerer Schrank mit entsprechender Normung für Kurzwaffen vorhanden ist, darf in diesem sogar zusätzlich Munition aufbewahrt werden, wenn sie nicht zu den Kurzwaffen passt.

Darf ich Waffen in Vitrinen oder Ausstellungsschränken aufbewahren?

Wer als Sammler seine Schätze anderen zeigen möchte, kann dies in entsprechenden Behältnissen tun, allerdings ist hierzu immer eine Einzelfallprüfung der zuständigen Behörde notwendig, die aus den gegebenen Umständen die anzuwendenden Sicherheitsmaßnahmen festlegt. Diese Einzelfallprüfung muss beantragt werden.

Dadurch ist tatsächlich die eingangs gemachte Feststellung, das Waffen in Glasschränken der Vergangenheit angehören, nicht ganz richtig.

Was ist ein Härtefall bei der Waffenaufbewahrung?

In Bezug zur Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen kann die zuständige Waffenbehörde eine von den Normen abweichende Regelung treffen, etwa dann, wenn es sich um eine einzelne Waffe in Form eines Repetier- oder Einzelladergewehres im Besitz von Biathleten bzw. Gebirgs- und Traditionsschützen handelt. In solchen Fällen kann ein fest verschlossenes Behältnis ausreichend sein.

Gleiches gilt für Langwaffen und Munition, deren Bewegungsenergie nicht mehr als 7,5 Joule beträgt. Für Kurzwaffen dieser Art ist dann wieder ein Waffenschrank der Sicherheitsstufe A notwendig.

Voraussetzung für diese Härtefallregelungen ist immer die individuelle Festsetzung der Waffenbehörde.

Der gemeinsame Zugriff auf einen Waffenschrank

Die Inhalte eines Waffenschrankes sind nur für Besitzer einer Waffenbesitzkarte zugänglich. Das bedeutet, das keine andere Person, etwa ein Familienmitglied oder ein Mitglied einer Wohngemeinschaft, Zugang zu den Waffen erhalten darf.

Es ist auch nicht gestattet, das etwa erlaubnisfreie Waffen wie Reizgas im Waffenschrank aufbewahrt werden und dessen Besitzer, der kein Inhaber einer WBK ist, darauf zugreifen kann. Nur wenn alle Zugriffsberechtigten das gleiche Erlaubnisniveau besitzen, beispielsweise ein Sportschütze und ein Jäger, dürfen diese auf die Inhalte des Waffenschranks zugreifen.

Allgemeines zum Waffenschrank

Wer sich als Sportschütze eine Waffe zulegen möchte und hierzu die Waffenbesitzkarte beantragt, wird feststellen, dass die Behörde schon zu diesem Zeitpunkt den Nachweis der sicheren Verwahrung der Waffe vorgelegt bekommen möchte. Der Waffenschrank kommt also immer vor der Waffe.

Den Behörden wird mit dem § 36, Absatz 3, Satz 2 des Waffengesetzes die Möglichkeit eingeräumt, Waffenschränke auch verdachtsunabhängig einer Prüfung zu unterziehen, sowohl in Bezug auf die Tauglichkeit wie auch auf den Inhalt. Derartige Prüfungen dürfen nur im Zeitrahmen von 6:00 Uhr morgens bis 21:00 Uhr abends an Werktagen erfolgen, die keine Feiertage sind.

Diese Prüfung erfordert zudem in der Regel den Zutritt zu Privatbereichen, darum kollidiert dieser Teil des § 36 mit dem Grundgesetz und der darin festgeschriebenen Unverletzlichkeit der Wohnung. Aus diesem Grund kann der Inhaber einer WBK den Zutritt zur Wohnung und damit den Zugang zum Waffenschrank verweigern, ohne dass hierauf eine zwangsweise Durchsuchung erfolgen darf. Der Wohnungsinhaber muss immer sein Einverständnis geben, um eine Prüfung des Waffenschrankes durch die Behörden zu ermöglichen.

Allerdings kann im Gegenzug eine Behörde die Verweigerung der Überprüfung, wenn diese unzureichend begründet wird, im wiederholten Fall als eine Form der Unzuverlässigkeit einstufen und die waffenrechtliche Erlaubnis widerrufen.

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