Wenn auch die Vereinigten Staaten von Amerika in den letzten Jahren viel an ihrem Glanz eingebüßt haben, so ist dieses Land nach wie vor als das Mekka für Waffenbesitzer zu betrachten.
Während in Europa die Restriktionen in Bezug auf den privaten Waffenbesitz immer stärkere Ausmaße annehmen, und z.B. sich nur noch auf Sportaktivitäten beschränken, zeigen sich in den verschiedenen Staaten der USA unterschiedliche Gesetzeslagen, wobei sich ein grundsätzlicher Unterschied zwischen den beiden Kontinenten herausschält, und dieser Unterschied ist schon in der Verfassung zu finden.
Die Bill of Rights
Am 15. Dezember 1791 verabschiedeten die Mitglieder des damaligen ersten Kongresses der USA neun Zusatzartikel zur Verfassung. Im 2. Verfassungszusatz hieß es, Zitat: “A well regulated militia, composed of the body of the people, being the best security of a free state, the right of the people to keep and bear arms, shall not be infringed, but no one religiously scrupulous of bearing arms shall be compelled to render military service in person.” Zitat Ende.
Die Übersetzung dazu lautet, Zitat: „Da eine wohlgeordnete Miliz, durch das Volk selbst gebildet, die beste Sicherung eines freien Staates ist, darf das Recht des Volkes, Schusswaffen zu besitzen und zu tragen nicht beeinträchtigt werden, jedoch darf niemand, der aus religiöser Überzeugung gegen Waffengewalt ist, gezwungen werden, in eigener Person Militärdienst abzuleisten.“ Zitat Ende. (Quelle für beide Zitate: Wikipedia)
Damit fand das Recht, eine Waffe zu besitzen, seinen Einzug in die Verfassung der USA, ein Recht, das bis heute Bestand hat, obwohl nicht wenige Gruppierungen daran arbeiten, dieses Recht aufzuweichen oder sogar ganz abzuschaffen. Da sich die USA aus 50 Bundesstaaten zusammensetzt, die jeder für sich neben der Bundesregierung, mit Sitz in Washington, D.C., eine eigene Gesetzgebung führen, wird auch die Auslegung des 2. Verfassungszusatz bezüglich des Waffenbesitzes unterschiedlich gehandhabt.
Neben dem 2. Verfassungszusatz entstanden im Laufe der US-Historie weitere Gesetze. Heute umfassen die einzelnen Gesetze der Bundesregierung und der Staaten bezüglich des Waffenrechts über 20.000 §, wobei drei auf Bundesebene beschlossene Gesetze besondere Auswirkungen auf das US-Amerikanische Waffenrecht besitzen:
- Der National Firearms Act aus dem Jahr 1934. In diesem Gesetz geht es um Gewehre mit einer Lauflänge von unter 18 Zoll (45,72 cm). Diese sowie vollautomatische wie Maschinengewehre, Schalldämpfer, Granaten und Sprengstoffmunition dürfen nur nach einer Untersuchung des Käufers durch das FBI erworben werden und sind im ATF, dem nationalen Büro für Alkohol, Tabak, Feuerwaffen und Sprengstoffe, anzumelden.
- Der Gun Control Act von 1968. Mit diesem Gesetz wurde unter anderem das Versenden von Waffen per Post eingeschränkt sowie der Verkauf von Schießeisen an Schwerverbrecher verboten. Die entsprechenden Händler benötigen seitdem eine Lizenz und der Käufer einer Waffe darf diese nur in dem Staat erwerben, in dem er seinen Wohnsitz hat. Zudem sind zum Kauf im Einzelhandel nur US-Bürger und Inhaber einer Green Card berechtigt. Auch der Privathandel über die Grenzen der Bundesstaaten wurde untersagt, nicht jedoch der Privathandel innerhalb eines Bundesstaates. Trotzdem bauten hier 15 US-Staaten zusätzliche Hürden auf, um den Privathandel einzuschränken.
- Die „Brady Bill“ von 1993. Obwohl dieses Gesetz, unter dem damaligen Präsidenten Bill Clinton beschlossen, als Bundesgesetz bereits 1997 wieder aufgehoben wurde, haben es viele Bundesstaaten in ihr eigenes Recht übernommen und beibehalten. Darin ist festgeschrieben, dass sich Käufer im Zeitraum von 5 Tagen überprüfen lassen müssen. Die Aushändigung der Waffe erfolgt erst nach Ablauf dieser Frist. Zudem enthält das Gesetz ein Verbot für Waffen, die ein Magazin mit mehr als 10 Schuss besitzen.
Grundsätzlich bleibt es jedoch dabei, das jeder US-Bürger, gleich aus welchem Staat der USA, das Recht besitzt, eine Schusswaffe zu erwerben. Lediglich die Hürden, eine Waffe kaufen und auch zu besitzen zu dürfen, sind unterschiedlich hoch.
In den USA ein Recht, in Europa nur gebilligt
Im Gegensatz zur Europäischen und auch der Deutschen Verfassung werden Waffen in Händen der Bevölkerung also nicht einfach nur „geduldet“, sondern das Recht auf den Besitz ist gesetzlich verankert. Dass dieses Recht jedoch durch die Regierungen der einzelnen Bundesstaaten immer wieder eingeschränkt wird, zeigt sich beispielsweise durch eine Entscheidung des Obersten Gerichts der USA aus dem Jahr 2010.
Hierin wurde noch einmal die Gültigkeit des 2. Verfassungszusatz bekräftigt und unter anderem das Verbot der Stadt Chikago, Handfeuerwaffen zu besitzen, aufgehoben. Immerhin bestand dieses Verbot in der Stadt Al Capones bereits 28 Jahre.
Auch andere große Städte mit hoher Bevölkerungszahl sind bezüglich des Besitzes sehr restriktiv. In New York eine Lizenz zum Besitz einer Waffe zu erhalten, stellt sich als ein wahrer Nervenkrieg dar, in dem verschiedene Behörden mitmischen.
Völlig anders zeigt sich der Staat der USA, der wohl wie kaum ein anderer mit dem Recht auf die eigene Schusswaffe in Verbindung gebracht wird, Texas.
Hier ist seit dem 1. Januar 2016 wieder etwas erlaubt, was über viele Jahrzehnte strengsten Restriktionen unterlag. Seit Anfang dieses Jahres dürfen rund 1 Million Texaner, die Inhaber einer staatlichen Waffenlizenz, ihre Kurzwaffen offen tragen, ob nun im Holster oder im Hosenbund, bleibt dem Waffenbesitzer überlassen. Zuletzt war dies in Texas im Jahre 1871 erlaubt. Dieses Recht, im englischen „Open Carry“ genannt, findet sich in immer mehr der amerikanischen Bundesstaaten, so unter anderem auch in:
- Alaska
- Arizona
- Arkansas (noch in der Rechtsfindung)
- Idaho (ab 1.Juli 2016)
- Kansas
- Maine
- Mississippi
- Puerto Rico (noch in der Rechtsfindung)
- Vermont
- West Virginia (ab 24. Mai 2016)
- Wyoming
Die Staaten Kalifornien, Connecticut, Delaware, Hawaii, Maryland, Massachusetts, New Jersey, New York (nicht mit der Stadt verwechseln) und Rhode Island machen das Open Carry von der Einzelfallprüfung abhängig.
Privat in USA und Privat in Europa
Zwischen den USA und Europa bestehen noch weitere gravierende Unterschiede, die sich auf den Besitz von einer Waffe auswirken. Obwohl in Europa die Privatsphäre einer Wohnung einen besonderen Schutz geniest, wirkt sich die Gesetzgebung trotzdem auf diesen Bereich aus, obwohl die Inhalte mehrheitlich auf die Öffentlichkeit ausgerichtet sind. So darf etwa in Deutschland keiner eine Erlaubnispflichtige Schusswaffe besitzen, der nicht Inhaber einer Waffenbesitzkarte ist. In Amerika ist Privat wirklich Privat. Gerade in Bezug auf Waffen, die sich nur auf Privatgelände befinden, zeigen sich viele US-Staaten als sehr liberal.
Ein Vorreiter in dieser Beziehung ist der Staat Nevada, in dem sogar Gewehre ohne Registrierung erworben werden können. Hier finden sich zahlreiche private Schießstände, auf denen gegen Gebühr getestet werden kann, wie viel Power in richtig großen Waffen tatsächlich drin steckt. Wer vielleicht mal in Las Vegas sein Glück am Spieltisch ausprobiert, kann ja zur Entspannung mal zwischendrin ein bisschen am Maschinengewehr trainieren. Soll auch beim Abbau von Frust aufgrund von Verlust beim Spiel helfen. Neben Nevada finden sich derartige Schießstände, die auch für Ausländer zugänglich sind, unter anderem in Kalifornien, Texas oder Hawaii.