Manchmal kann es zu der Situation kommen, dass die eigene Waffe versendet werden muss. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Waffe an eine dritte Person veräußert wurde, diese jedoch soweit entfernt wohnt, das die persönliche Überbringung oder die Abholung aus wirtschaftlichen bzw. zeitlichen Gründen nicht möglich ist. Ein anderes Fallbeispiel ist der Versand zur Reparatur oder einer Änderung an einen Büchsenmacher.
Damit euch nicht dasselbe passiert wie diesem angehenden Bundesoffizier, haben wir für euch einen Artikel zusammengestellt, was es beim Versenden einer Waffe zu beachten gilt.
Dürfen Waffen überhaupt versendet werden?
Innerhalb Deutschlands und auch von Deutschland in die verschiedenen EU-Mitgliedstaaten ist der Versand von Waffen möglich. Obwohl eigentlich die Übergabe und Entgegennahme einer Schusswaffe nur von Personen durchgeführt werden darf, die Inhaber einer Waffenbesitzkarte sind, besteht beim Versand von Waffen unter §12 des Waffengesetzes eine Ausnahme, wenn die Waffe zum Zweck der Beförderung überlassen wird.
Ähnlich verhält es sich in Österreich, wobei hier eine gewerbetechnische Ausnahme besteht. In Österreich ist der Versandhandel mit Waffen nicht erlaubt, was aber den Versand von privat zu privat oder von privat zu einem Händler oder Büchsenmacher nicht betrifft. Ebenso können Waffen per Versand aus dem europäischen Ausland nach Österreich versandt werden.
Auch innerhalb der Schweiz können Waffen über den normalen Postweg versandt werden. Etwas komplizierter, aber nicht unmöglich, ist der Versand aus einem EU-Land in die Schweiz und umgekehrt. Die Schweiz ist zwar kein EU-Mitglied, trotzdem wurde auch hier die EG-Waffenrichtlinie in schweizerisches Recht umgesetzt, wodurch sich der Versand und der Handel zwischen der Schweiz und den Mitgliedsländern des Schengenraumes angleichen.
Was ist mit dem Versand von Munition?
Obwohl Privatpersonen wohl eher selten Munition verschicken werden, hier ein paar Hinweise hierzu. Waffen und Munition sind grundsätzlich getrennt voneinander in zwei verschiedenen Paketen zu versenden. Munition unterliegt aufgrund der darin enthaltenen Explosiv-Stoffe der Gefahrgutverordnung und muss entsprechend mit dem Gefahrgut-Label 1.4 S (klein 1) sowie der UN-Nummer UN 0012 gekennzeichnet sein.
Der internationale Waffen Versand
Um einiges komplizierter ist der Versand von Waffen und Munition in Länder, die nicht Mitglied der EU sind. Hier kommen zum einen verschiedene Ausfuhr- und Einfuhrbestimmungen der Versand- und Empfängerländer zum Tragen und zum anderen die Bestimmungen oder AGBs der Speditions- und Frachtfirmen. So verweigern viele Luftfrachtunternehmen grundsätzlich den Transport von Waffen oder Munition. Wer wirklich eine Waffe in das internationale Ausland versenden möchte, wird hierzu die Hilfe eines darauf spezialisierten Unternehmens benötigen.
Wie sind Waffen zu verpacken?
Wie bei jedem anderen Versandgut ist auch bei einer Waffe die sorgfältige Verpackung notwendig. Gerade bei Langwaffen ist es ratsam, wenn möglich, den Schaft abzunehmen und auch den Schießbolzen aus der Waffe zu entfernen und beide Teile gesondert im selben Paket mitzuschicken. Luftpolsterfolie stellt das ideale Mittel dar, um die Waffe vor Stößen oder Schlägen während des Transportes zu schützen. Dabei sollte darauf geachtet werden, im Paket eine Formschlüssigkeit zu erreichen, also so viel Luftpolsterfolie oder anderes dämpfendes Füllmaterial einzubringen, das nichts mehr wackeln oder verrutschen kann.
Im Idealfall gehört zu der Waffe ein Transportkoffer mit einem entsprechenden Innenleben aus Schaumstoff mit passenden Aussparungen. Dann muss nur noch der Transportkoffer mit Luftpolsterfolie oder Ähnlichem vor Beschädigungen geschützt werden. Da man logischerweise kein Waffenschrank mit im Paket versenden kann ist ein entsprechender Transportkoffer, vielleicht auch mit Zahlenschloß, hilfreich.
Waffe versenden wie muss das Paket aussehen?
Sehr wichtig ist es, die Verpackung absolut neutral zu halten. Auf der Außenseite des Transportkartons finden sich nur die Adressen vom Versender und vom Empfänger, sonst nichts. Auf keinen Fall irgendeinen Hinweis anbringen, der einen Außenstehenden zu dem Schluss verleiten könnte, das sich in dem Paket eine Waffe befindet. Auch keine Aufkleber mit Piktogrammen, die bestimmte Gefahren symbolisieren, wie etwa das Zeichen für Explosiv.
Kann ich Waffen per DHL verschicken?
Im Einzelfall ist es hilfreich, in den AGBs des jeweiligen Versandunternehmens nachzuforschen, ob sich dort etwas speziell zum Transport von Waffen findet. Der weltgrößte Paketversender DHL zumindest hat damit in Deutschland, in Österreich oder der Schweiz keine Probleme.
Wie verschicke ich eine Waffe?
Allerdings dürfen Waffensendungen nur in der Form vonstattengehen, das der Spediteur die Sendung eigenhändig an den Empfänger, einen Inhaber einer Waffenbesitzkarte, oder dem jeweiligen Äquivalent in der Schweiz oder Österreich, übergibt. Im Idealfall lässt sich der Zusteller vom Empfänger den Ausweis zeigen und notiert die Ausweisnummer.
In den verschiedenen Foren im Internet zu diesem Thema finden sich jedoch teilweise Aussagen, das einige Zusteller von DHL den Vorgaben wenig Beachtung schenken und die Sendungen manchmal einfach vor die Tür legen oder beim Nachbarn abgeben. Das ist keineswegs korrekt, hat aber für den Versender selbst keine rechtlichen Folgen, wenn dieser die Waffensendung per Express und zum eigenhändigen Empfang aufgegeben hat.
In diesem Moment geht die Verantwortung bis zur Auslieferung an den Paketdienst über. Finanziell könnte es jedoch ein Verlust werden, wenn die Waffe verschwindet. Darum sollte unbedingt eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden.
Neben dem Branchenriesen finden sich aber auch Versandunternehmen, die auf den Transport von Waffen spezialisiert sind, so wie Overnite oder Waffentaxi.
Wie viel kostet es eine Waffe zu versenden?
Das Versandunternehmen Waffentaxi verlangt für einen Waffenversand in Deutschland und Europa minimum 18,99 EUR. Das direkte Konkurrenzunternehmen Overnite bietet Waffenversand ab 42,00 EUR an.
Wie funktioniert es im Detail?
Sowohl der Versender wie auch der Empfänger müssen zum Besitz von Waffen oder Munition berechtigt sein, also Inhaber von Waffenbesitzkarten sein. Diese Regelung gilt innerhalb aller EU-Staaten und der Schweiz.
Vor dem Versand einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe sind einige Vorkehrungen zu treffen. Dazu gehört die Information der zuständigen Behörde über den Versand und den Empfänger. Diese Information mit genauen Angaben zum Empfänger muss innerhalb von zwei Wochen bei der Behörde schriftlich eingehen. Das bedeutet zuerst einmal, das der Empfänger der Waffe dem Versender eine Kopie seiner Waffenbesitzkarte übermitteln muss, zusammen mit genauen Angaben zur Person wie Name, Vorname, Wohnadresse, Geburtsort und Geburtsdatum.
Wird die Waffe lediglich zur Reparatur oder Wartung an ein entsprechend legitimiertes Unternehmen versendet, müssen die Angaben zur Waffe wie Herstellernummer und Marke sowie der Tag des Versandes und die Anschrift der Firma in die Waffenbesitzkarte eingetragen und diese Informationen gleichermaßen der zuständigen Behörde schriftlich mitgeteilt werden.
Umgekehrt steht auch der Empfänger in der Pflicht, die Daten des Versenders wie die Kopie der Waffenbesitzkarte innerhalb von zwei Wochen bei seiner zuständigen Behörde einzureichen.
Details zum europaweiten Versand und Verkauf
Wird eine Waffe beispielsweise von Deutschland nach Österreich verkauft, ergeben sich folgende Regelungen:
- Zuerst übermittelt der Verkäufer dem Käufer alle erforderlichen Daten wie Waffentyp, Muster, Nummer, Adresse, Name, Geburtsdatum- und ort, Telefonnummer etc.
- Der Käufer benötigt eine Bewilligung oder eine Einwilligungserklärung der Behörde zum Import einer Waffe. Diese Bewilligung muss nun im Original per Einschreiben zusammen mit den Kopien der Waffenbesitzkarte und des Reisepasses an den Verkäufer gesandt werden.
- Der Verkäufer muss nun seinerseits unter Vorlage aller eigenen und den Papieren des Käufers eine Erlaubnis zum Verbringen von Schusswaffen aus der BRD beantragen. Erst wenn diese Erlaubnis erteilt ist, die Waffe bezahlt und aus der Waffenbesitzkarte des Verkäufers ausgetragen ist, kann der Versand gemäß den obigen Vorgaben erfolgen.
- Der Käufer bestätigt den Erhalt der Waffe und lässt diese bei seiner zuständigen Behörde eintragen.
Natürlich ist der Versand einer Schusswaffe aufwendiger als der von anderen Waren oder Gegenständen und dies aus verständlichen Gründen. Die Hürden sind jedoch nicht unüberwindlich und für die Inhaber von Waffenbesitzkarten kein größeres Problem.