Harris: „Jungchen, woher hast du diese Kanone?“ Tackelberry: „Meine Mami hat sie mir gegeben!“ Als im Jahr 1984 der erste Teil der Filmkomödie „Police Academy“ in die Kinos kam, wurden auch Szenen auf Schießständen gedreht, wobei der oben genannte Tackelberry gerade mit einem großkalibrigen Revolver den halben Scheibenständer wegpustete.
Natürlich leben derartige Filme von Übertreibungen, aber es ist auch eine amüsante Art zu zeigen, was alles falsch gemacht werden kann, wenn es um das Verhalten auf dem Schießstand geht. Allerdings sind derartige Filme in keiner Weise etwa als Unterrichtsmaterial für Neulinge auf dem Schießstand geeignet, denn wie in vielen anderen Hollywood-Produktionen wird der Umgang mit Schusswaffen verharmlost und das darf schlicht nicht sein.
Aber genug über Hollywood Produktionen. Überall wo mit echten Waffen geschossen wird, kann auch echt was schiefgehen. Deswegen haben wir die 5 wichtigsten Regeln auf dem Schießstand zusammengetragen um sicherzustellen, dass niemandem was passiert. Diesen Regeln ist IMMER Folge zu leisten, ohne Ausnahme.
Schießstand regeln sind wichtig, überlebenswichtig
Ein Schießstand ist ein begrenzter Bereich, ob nun im Freien oder in einem geschlossenen Raum, in dem besondere Regeln bestehen. Diese Regeln sind unbedingt einzuhalten, um Unfälle zu vermeiden. Neben dem strengen Waffengesetz in Deutschland sind es unter anderem die örtlichen Schützenvereine, die ihren Mitgliedern den richtigen Umgang mit Schusswaffen vermitteln.
Wenn ein Schützenverein Regeln für seinen Schießstand aufstellt, so ist dies einerseits eine Vorsorge gegen Unfälle, andrerseits aber auch die Vermittlung des richtigen Verhaltens, das weit über den Verein und den Schießstand hinausgeht.

Die Unfälle, die auf Schießständen in Deutschland unter Mitwirkung von Schusswaffen jährlich erfolgen, lassen sich wortwörtlich an einer Hand abzählen. Dabei hat allein der Deutsche Schützenbund 1,33 Millionen Mitglieder (Stand 2021). Tatsächlich sind die Unfallzahlen so gering, dass sie nicht einmal für Statistiken taugen. Diese niedrige Statistik kommt allerdings nicht durch due Ungefährlichkeit des Sports sondern durch ein beispielloses Verhalten der Mitglieder der einzelnen Schützenvereine.
Es gibt aber zugegebenermaßen eine „Sportart“, bei der noch weniger Unfälle mit körperlichen Schäden erfolgen, als dies bei Sportschützen der Fall ist. Beim Schach, wobei nicht gesichert ist, ob nicht der eine oder andere Herzinfarkt am Schachbrett nicht auf eine verlorene Partie zurückzuführen ist.
Auch die Unfallstatistiken der rund 400.000 Jäger in Deutschland sind bemerkenswert „langweilig“. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein oder eine Jägerin auf der Jagd mit der eigenen oder durch die Schusswaffe eines anderen Jagdmitglied verletzt wird, liegt bei 0,0005 %.

Das ist nun keine Zahl, die sich irgendein wohlwollender Jäger aus den Fingern gesogen hat, sondern wurde auf Grundlage der jährlichen statistischen Auswertungen der landwirtschaftlichen Sozialversicherung errechnet. Das Risiko, im Straßenverkehr verletzt zu werden, ist etwa achtmal höher. Auch hier sind es zumindest teilweise die Regeln auf dem Schießstand, die Jäger/innen das richtige Verhalten eingeben, um auch im Wald mit der Langwaffe so umzugehen, dass keine Personenschäden entstehen.
Fünf Regeln für den Schießstand mit Allgemeingültigkeit
Regel 1: Die ausgehängten Regeln lesen
Die Betreiber des Schießstandes hängen die wichtigsten Verhaltensregeln im Raum auf Augenhöhe aus. Mitunter nicht nur einmal am Eingang, sondern an jedem Schützenstand gesondert. Dieser Regelaushang beinhaltet zumindest vier Verhaltensweisen, die unbedingt einzuhalten sind:
- Jede Waffe ist so zu handhaben, als ob sie geladen wäre
- Der Finger geht erst zum Abzug, wenn Schussbereitschaft besteht
- Die Waffe wird niemals auf Gegenstände oder Personen gerichtet, ausgenommen der eigene Scheibenständer
- Entspricht das Ziel und dessen Hintergrund, der Geschossfang, den gesetzlich vorgegebenen Schießstandrichtlinien in Bezug auf die verwendete Waffe?
Regel 2: Den Anweisungen der Standaufsicht ist Folge zu leisten
An ausgewiesenen Übungstagen, an denen sich mehrere Personen gleichzeitig auf dem Schießstand befinden, ist der Betreiber verpflichtet, eine Standaufsicht zu bestimmen. Diese Standaufsicht weist beispielsweise den Schützen ihre Schießstände zu oder weist im Bedarfsfall darauf hin, die PSA, die persönliche Schutzausrüstung, (Brille und Gehörschutz) anzulegen.
Der wichtigste Punkt ist jedoch, dass auf einen eventuellen Zuruf der Standaufsicht, etwa „Sicherheit“ oder „Feuer einstellen“, das Schießen von allen anwesenden Personen sofort eingestellt wird. Dies gilt im Übrigen ebenso, wenn eine andere im Raum anwesende Person laut „Halt“ oder „Stop“ ruft. Derartige Ausrufe bedeuten immer, das eine Gefahr besteht, beispielsweise eine Person in den Schießbahnen oder hinter den Scheibenständern.

Regel 3: Die Waffe wird erst an der Schießlinie schussbereit gemacht
Ein Schießstand besteht üblicherweise aus mehreren Schützenständen mit jeweils einem Tisch / einer Bank am Anfang der Schießbahn. Erst wenn sich ein/e Schütze/in am Tisch / Bank des ihm/ihr zugewiesenen Schützenstand befindet, also der Schießlinie, darf die Waffe aus ihrem Koffer genommen und geladen werden. Dabei ist darauf zu achten, dass der Lauf der Waffe immer zum Scheibenständer / Zielobjekt am Ende der Schießbahn gerichtet ist.
Regel 4: Die Nummerierung der Schützenstände beachten
Für geübte Schützen ist diese Regel meist kein Thema, für Anfänger/innen jedoch schon. Je nach Länge und Anzahl der Schützenstände kann es manchmal zu Verwechslungen kommen. Ein Schütze zielt versehentlich auf den Scheibenständer des Nachbarn, der Nachbarin. Heute sind die meisten Indoor-Schießstände mit Abtrennungen zwischen den Schießbahnen ausgestattet, nicht jedoch im Freien befindliche Schießstände. Damit hier einfach kein Missgeschick passiert, sollte sich die eigene Schützenstandnummer vor Beginn der Übungen eingeprägt werden. Wenn bei solchen Verwechselungen eine Fahrkarte geschossen wird, ist es ja nicht weiter schlimm, was aber, wenn die Kugel genau ins Schwarze der Nachbarscheibe trifft?

Regel 5: Den Schützenstand so verlassen, wie er vorgefunden wurde
Am Ende der Schießübungen wird die Waffe zuerst wieder entladen, in den Koffer gepackt und dieser verschlossen. Dann werden alle Patronenhülsen eingesammelt und wahlweise mitgenommen oder im dafür bereitstehenden Blecheimer des Betreibers entsorgt. Gleiches gilt für Munitionsschachteln und Zielscheiben, die in den normalen Abfallbehälter gehören.
Ab wann darf man auf einen Schießstand?
Nach dem § 27 WaffG Schießen/Altersgrenze darf ab 12 Jahren auf Schießständen ohne behördliche Erlaubnis geschossen werden. Das zählt jedoch nur für Druckluft-, Federdruck- und CO2-Waffen. Ab 14 Jahren darf mit allen sonstigen Kalibern bis 5,6mm und bis 200 Joule geschossen werden, solange eine schriftliche Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten vorliegt.
Darf man ohne Waffenschein auf einen Schießstand?
Grundsätzlich ist es erlaubt ohne Waffenschein einen Schießstand zu betreten und auch mit scharfen Waffen und scharfer Munition zu schießen. Vorrausgesetzt diese Person ist Volljährig also mindestens 18 Jahre alt oder eine schriftliche Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten vorliegt oder diese anwesend sind. Dennoch sollte man vorher beim jeweiligen Schießstand/Schützenverein nachfragen, da diese immer noch das letzte Wort haben und ablehnen können.
Wie viel kostet es auf einem Schießstand?
Grundsätzlich ist die Benutzung des Schießstand kostenlos. Vorrausgesetzt man ist Mitglied im jeweiligen Verein (Mitgliedskosten belaufen sich auf 80,- bis 300€ pro Jahr). Möchte man nur mal einen Tag vorbeischauen ohne gleich eine Mitgliedschaft abzuschließen, kann man den Besuch einfach erfragen und ggf. etwas in die Kaffeekasse werfen.
Es kann außerdem sein, dass die Schießstandbetreiber von einem Verlangen, eine Tagesversicherung abzuschließen.
Glossar zu einigen Begriffen in den Regeln:
Schießstand:
Der Begriff „Schießstand“ umfasst die gesamte Übungsanlage mit dem in die Schützenstände unterteilten Vorraum, den Schießbahnen, den Scheibenständern und dem Hintergrund der Scheibenständer.
Schützenstand:
Unter Schützenstand ist der einzelne abgesonderte Bereich anzusehen, in dem sich der oder die Schützin während der Schießübung aufhält. Der Schützenstand kann, muss aber nicht zum Nachbar-Schützenstand baulich getrennt sein. Die Mindestbreite eines Schützenstandes beträgt bei Langwaffen 1,25 m, bei Kurzwaffen 1,00 m. Wurde der Schießstand vor dem August 1995 errichtet, dürfen die Mindestbreiten um 10 % geringer ausfallen.

Schießlinie:
Die Schießlinie, auch Feuerlinie genannt, bezeichnet die Grenze, von der aus auf die Zielscheibe geschossen wird. Sie definiert zugleich den Abstand des oder der Schützin zur Zielscheibe. Die Schießlinie ist in der Regel ein abstrakter Begriff und nicht etwa eine tatsächlich sichtbare Linie. Je nachdem, ob nun stehend, liegend oder sitzend geschossen wird, ist die Schießlinie zum Beispiel die zur Zielscheibe hin ausgerichtete Längskante einer Bank, eines Tisches oder auch eine Brüstung.
Schießbahnen:
Als Schießbahn wird die Strecke zwischen der Schießlinie und dem Scheibenständer mit dem Zielobjekt bezeichnet. Diese Bahn entspricht in der Breite der des Schützenstandes und variiert in der Länge gemäß der jeweils darauf verwendeten Waffenart zwischen 10 m und 300 m.
Scheibenständer:
Der Scheibenständer befindet sich am Ende der Schießbahn und dient dazu, daran die Zielscheibe oder das Zielobjekt zu befestigen. Je nach Ausstattung kann ein Scheibenständer auch eine Seilzugbahn sein, die es ermöglicht, die beschossene Zielscheibe elektromechanisch zur Schießlinie und wieder zurückzubefördern. Der Vorteil davon ist, dass die Schießbahn zur Auswertung nicht betreten werden muss. Der Nachteil ist darin zu sehen, dass an den Aufhängungen der Seilzugbahn die Zielscheibe meist nicht starr fixiert werden kann. Das Ziel kann verwackeln.
Geschossfang:
Durchschlägt eine Kugel oder ein Projektil eine Zielscheibe auf dem Schießstand, muss gewährleistet sein, dass das Projektil so aufgefangen werden kann, dass keine weitere Gefahr besteht. Etwa in der Form, dass die Kugel zum Querschläger oder Rückpraller wird. Dazu schreibt die Schießstandrichtlinie in Punkt 2.8.4 vor, dass entweder eine Geschossableitung erfolgt, eine Energieaufzehrung durch Sand oder Granulat, eine Energieaufzehrung mittels durchdringbarer Materialien oder die Geschossabremsung in Flüssigkeiten.
In der Realität sind bei Indoor-Schießständen meist die Rückwände hinter den Scheibenständern in einem horizontal verlaufenden Winkel von 45 Grad gebaut. Die aufprallende Kugel wird so senkrecht nach unten abgeleitet, beispielsweise in ein dort befindliches Sandbett. Bei Outdoor-Schießständen werden einfach Erdhügel hinter den Scheibenständern aufgeschüttet oder natürliche Erdhügel zur Energieaufzehrung des Projektils genutzt.
Fahrkarte:
Im Schießsport wird von einer Fahrkarte gesprochen, wenn einer oder eine Schützin zwar die Zielscheibe getroffen hat, jedoch nicht innerhalb der Zielringe. Der Begriff leitet sich vom früher üblichen Lochen von Fahrkarten in Straßenbahnen ab, wobei der Schaffner nur am Rand der Fahrkarte mittels seiner Lochzange das Loch zur Entwertung stanzte. Insofern besteht hier eine Doppeldeutung. Die entwertete Fahrkarte und die wert- weil punktlose Zielscheibe.
Fazit:
Obwohl die Vorgaben zur Errichtung und des Betriebs von Schießständen ab dem Jahr 2008 mit der Änderung der allgemeinen Waffengesetz-Verordnung vom Deutschen Schützenbund e. V. auf das Bundesinnenministerium übergingen, zeigte sich bei der ersten Veröffentlichung durch das Ministerium im Jahr 2012 nur wenig, was grundsätzlich neu gestaltet wurde.
Die jahrzehntelange Erfahrung des Deutschen Schützenbundes konnte von amtlicher Seite kaum getoppt werden. Wirklich neu ist nur das Kapitel über Schießstände für Druckluft-Waffen, wo vor allem dem Run auf Softair-Waffen Rechnung getragen wird. An den allgemein gültigen Regeln, wie sich Schützinnen und Schützen auf Schießständen verhalten sollen, ändert der nun amtliche Rahmen nichts.
Fallen euch noch Regeln ein, die man auf gar keinen Fall missachten sollte? Und denkt dran, im Zweifelsfall einfach immer das Personal oder die Standaufsicht fragen!